AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Übersetzungsbüro IN-Übersetzungen und seinen Auftraggebern. Für die Durchführung eines Auftrags gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Angaben des Angebots und die gegebenenfalls zwischen dem Auftraggeber und IN-Übersetzungen schriftlich festgelegten Sondervereinbarungen.

Darüber hinaus gehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von IN-Übersetzungen bestätigt worden sind.

2. Berechnung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Alle Angebote und Preise sind freibleibend, d.h. vorbehaltlich Verfügbarkeit. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

2a. Übersetzungsleistungen

Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Je nach Auftrag beruht die Preiskalkulation auf Normzeilen, Arbeitsstunden oder Seiten. Die Anzahl der Normzeilen wird in der Ausgangssprache ermittelt, eine Normzeile hat 50 Bruttoanschläge. Bei Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere können bis zu 50% Zuschlag berechnet werden. Für die Erledigung von Eilaufträgen mit erhöhtem Arbeitsaufwand außerhalb der regulären Arbeitszeit (abends oder am Wochenende) kann nach vorheriger Absprache ein Zuschlag von 25% bis 100% in Rechnung gestellt werden. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß den Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Durchführung von Kleinaufträgen wird ein Mindestauftragswert in Rechnung gestellt.

2b. Dolmetschleistungen

Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Wohnort des jeweils beauftragten Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.

3. Lieferfristen und Liefertermine

Ein Auftrag gilt als von IN-Übersetzungen angenommen, sobald er von IN-Übersetzungen in schriftlicher oder mündlicher Form bestätigt wurde. Die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers (s. Punkt 9) voraus. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt (Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen) oder aus anderen, von IN-Übersetzungen nicht zu vertretenden Gründen (Streik, Betriebsstörungen, Krankheit oder Energieversorgungsschwierigkeiten), auch wenn sie bei Erfüllungsgehilfen eintreten, nicht eingehalten werden, ist IN-Übersetzungen berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weiterreichende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

4. Mitwirkung Dritter, freie Mitarbeiter

Der Auftraggeber schließt den Vertrag ausschließlich mit IN-Übersetzungen. IN-Übersetzungen darf jedoch nach eigenem Ermessen zur Ausführung aller Sprachdienstleistungen freie Mitarbeiter und/oder fachkundige Dritte einsetzen.

5. Ausführung

Alle Übersetzungs- und Dolmetschleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.

IN-Übersetzungen entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über das zu verwendende Vokabular. Angleichungen an die beim Auftraggeber eingeführte Terminologie erfolgen nur, wenn spätestens bei Auftragserteilung ausreichende und vollständige Unterlagen wie Vorübersetzungen, Translation Memories (TMs) oder Terminologie zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausführung gemäß DIN EN 15038 kann gegebenenfalls mit höherem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein und wird gesondert angeboten und beauftragt.

6. Beglaubigte Übersetzungen

Für die Beglaubigung von Urkundenübersetzungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die korrekte Wiedergabe unleserlicher Textbestandteile wie Namen, Anschriften und Zahlen etc. in maschinell oder handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen.

7. Versand

Die Übersetzungen werden, sofern keine anders lautenden Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, unverschlüsselt per E-Mail versandt. Übersetzungen in Papierform wie Urkunden werden per Post (ggf. als Einschreiben) oder per Boten zugestellt. Der postalische Versand bzw. die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei elektronischer Übermittlung haftet IN-Übersetzungen nicht für Schäden durch Viren; zur Abwehr von Schadsoftware nutzt IN-Übersetzungen aktuelle Anti-Virus-Software. Für untergegangene Postsendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für untergegangene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

8. Zahlungsbedingungen

Honorarrechnungen für Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. In besonderen Fällen, z. B. bei besonders umfangreichen Projekten, ist IN-Übersetzungen berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung und/oder Teilzahlungen zu fordern. Der Auftraggeber erhält jeweils eine entsprechende Teilrechnung. Die Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung solcher Voraus- und/oder Teilzahlungen abhängig gemacht werden.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so werden von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn IN-Übersetzungen nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte zur Einziehung des Betrages einleiten muss. Der Auftraggeber kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen von IN-Übersetzungen aufrechnen. Soweit IN-Übersetzungen gegenüber dem Auftraggeber berechtigterweise das Vertragsverhältnis fristlos kündigt, kann IN-Übersetzungen einen sofort fälligen Schadenersatz in Höhe der Hälfte der restlichen Vergütung, die bei Durchführung des Vertrages geschuldet gewesen wäre, verlangen. Der gleiche Schadenersatzanspruch steht IN-Übersetzungen zu, wenn im Falle eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers der Vertrag gekündigt wird oder wenn der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vor Durchführung desselbigen kündigt.

9. Pflichten des Auftraggebers

9a. Übersetzungsleistungen

Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Auftraggeber hat IN-Übersetzungen bei Auftragserteilung besondere Ausführungswünsche (Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen, Beglaubigung etc.) mitzuteilen und die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (Glossare, TMs, technische Unterlagen, Bildmaterial etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler und Verzögerungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten des Auftraggebers resultieren, können IN-Übersetzungen nicht angelastet werden.

9b. Dolmetschleistungen

Bei Dolmetschaufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, IN-Übersetzungen die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), den exakten Veranstaltungsort und –termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IN-Übersetzungen frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

IN-Übersetzungen verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte, die zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche Tatsachen, die IN-Übersetzungen im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter von IN-Übersetzungen (s. Punkt 4), denen die vorgenannten Daten und Unterlagen zur Ausführung der Übersetzungs- und Dolmetschaufträge zugänglich gemacht werden, sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden, verbleiben alle Daten und Unterlagen nach Ausführung des Übersetzungsauftrages bei IN-Übersetzungen. Sie werden zusammen mit den Übersetzungen unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen zehn Jahre lang aufbewahrt bzw. gespeichert und nach Ablauf dieser Frist vernichtet bzw. gelöscht.

11. Reklamationen und Mängelbeseitigung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Im Falle eines objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangels, dessen Ursache im Verantwortungsbereich von IN-Übersetzungen liegt, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf die Nachbesserung. Die Nachbesserungsforderung ist IN-Übersetzungen unter konkreter Angabe der Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist bei IN-Übersetzungen eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Übersetzungsmängel zustehen könnten. Für die Nachbesserung ist seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist einzuräumen. Für den Fall, dass IN-Übersetzungen aufgrund ihrer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, IN-Übersetzungen in vollem Umfang schadlos zu halten. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch die von ihm vorgeschriebenen Fachbegriffe, durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder durch fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt IN-Übersetzungen keine Haftung. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der IN-Übersetzungen überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Untergang bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Eine Schadenersatzpflicht von IN-Übersetzungen, einschließlich der für IN-Übersetzungen tätigen Erfüllungsgehilfen und Vertreter ist, sofern sie nicht auf einer Kardinalpflicht, insbesondere einer fehlerhaften Leistung beruht, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nicht als grobe Fahrlässigkeit gelten Schäden durch Störungen der EDV, der Stromversorgung, des E-Mail-Verkehrs sowie durch Viren/Trojaner etc. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Kann im Einzelfall eine Haftung nicht ausgeschlossen werden, ist diese – soweit rechtlich zulässig – beschränkt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Darüber hinaus ist sie – soweit rechtlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssumme der für IN-Übersetzungen abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von maximal 50.000,- €. Hierbei gelten die speziellen Bedingungen der von IN-Übersetzungen zum Zeitpunkt des Schadens beauftragten Versicherungsgesellschaft. Diese sind ausdrücklich Inhalt des zwischen IN-Übersetzungen und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Die Versicherungsbedingungen werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Ansprüche des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Leistungen stehen, beurteilen sich nach den unter Punkt 11 aufgeführten Bedingungen.

Bei der Übersetzung von juristischen Texten beschränkt sich die Haftung von IN-Übersetzungen auf die richtige Übersetzung. Jede weitere Haftung, insbesondere für die rechtlichen Wirkungen der Übersetzung, ist ausgeschlossen.

Bei Übersetzungen, die für eine Drucklegung vorgesehen sind, haftet IN-Übersetzungen nur, wenn die Druckvorlagen vorher von IN-Übersetzungen für druckreif erklärt worden sind, und dann unverändert in Druck gegeben werden. Wurde das Korrekturlesen bei Auftragsannahme nicht als Teil der Auftragsausführung vereinbart, wird diese Leistung als separater Auftrag gesondert in Rechnung gestellt. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

13. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IN-Übersetzungen. IN-Übersetzungen behält sich das Urheberrecht vor. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen ggf. erstellten Glossare, TMs etc. bleiben Eigentum von IN-Übersetzungen und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von IN-Übersetzungen an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Für eine anderweitige Verwendung der von IN-Übersetzungen erstellten Glossare, TMs etc. durch den Auftraggeber kann ggf. eine Nutzungsgebühr erhoben werden.

Der Auftraggeber versichert, dass die übergebenen Texte nicht mit entgegenstehenden Rechten Dritter belastet sind und er frei über sie verfügen kann. Sollte IN-Übersetzungen aufgrund ihrer Auftragserfüllung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts oder sonstiger Rechte Dritter in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber IN-Übersetzungen hiervon in vollem Umfang freizustellen.

14. Stornierung von Aufträgen

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ist IN-Übersetzungen berechtigt, dem Auftraggeber Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung eines Dolmetschauftrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscher unter den im Auftrag festgelegten Bedingungen fällt innerhalb von drei Wochen vor Auftragsbeginn ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung an, innerhalb von zwei Wochen vorher 75 % und innerhalb der letzten Woche vor Auftragsbeginn 100 %. Die Dolmetscher haben außerdem Anspruch auf Erstattung der ihnen nachweislich entstandenen Kosten.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort im Falle von Übersetzungen ist Coburg, Deutschland.
Erfüllungsort von Dolmetscherleistungen ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Einsatzort.

16. Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und IN-Übersetzungen unterliegen deutschem Recht, auch wenn der Auftraggeber Ausländer ist und seinen Wohn- bzw. Firmensitz außerhalb Deutschlands hat.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Auftraggeber und IN-Übersetzungen verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

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